Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe

An Arbeitsplätzen, wo die Benutzung von Schuhwerk mit schützenden Funktionen vorgeschrieben ist, müssen auch orthopädische Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Zurichtungen festgelegte Normen erfüllen.

Die nationale ÖNORM Z 1250 ist seit 16. April 2012 in Kraft und seither, ohne Übergangsfrist, einzuhalten. Somit müssen Sicherheitsschuhe mit Beinlängen- und Stellungsausgleich, sowie unterschiedlichen Einlagen normenkonform erzeugt werden.

Mit Hilfe des zertifizierten Baukastensystems der Firma SCHÜTZE-SCHUHE, UVEX und Steitz Secura ist es uns möglich, Sicherheits- bzw. Berufsschuhe normenkonform und auf Ihre orthopädischen Bedürfnisse angepasst herzustellen. Ihre Sicherheit ist somit auch nach einer orthopädischen Zurichtung garantiert und die rechtliche Absicherung für den Arbeitgeber ist gegeben.

Die Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe werden vom Unfallversicherungsträger übernommen, wenn Fußschäden in Folge eines Arbeitsunfalles oder als Berufskrankheit auftreten. In allen anderen Fällen muss der Arbeitgeber die entsprechend angepassten bzw. hergestellten Schuhe zur Verfügung stellen.

Was wir von Ihnen benötigen

Dazu benötigen wir von Ihrem Betriebsarzt oder Allgemeinmediziner einen Verordnungsschein und einen bestätigten Bedarfsschein von Ihrem Arbeitgeber. Dieser Schein beinhaltet Ihre Berechtigung für den Bezug eines orthopädischen Sicherheitsschuhes, die Festlegung des Schuhmodelles und der Schutzklasse. Diese zwei Scheine genügen. Danach übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung der normenkonformen, orthopädischen Versorgung und auch die erforderliche Administration und Dokumentation. Wir stellen die Konformitätserklärung aus und bringen die CE-Kennzeichnung am Schuh an. Die Verrechnung der Schuhe inklusive orthopädischer Zurichtung erfolgt direkt mit Ihrer Firma.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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