Orthopädische Sicherheits- und Berufsschuhe
An Arbeitsplätzen, wo die Benutzung von Schuhwerk mit schützenden Funktionen vorgeschrieben ist, müssen auch orthopädische Sicherheitsschuhe oder Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Zurichtungen festgelegte Normen erfüllen.
Die nationale ÖNORM Z 1250 ist seit 16. April 2012 in Kraft und seither, ohne Übergangsfrist, einzuhalten. Somit müssen Sicherheitsschuhe mit Beinlängen- und Stellungsausgleich, sowie unterschiedlichen Einlagen normenkonform erzeugt werden.
Die Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe werden vom Unfallversicherungsträger übernommen, wenn Fußschäden in Folge eines Arbeitsunfalles oder als Berufskrankheit auftreten. In allen anderen Fällen muss der Arbeitgeber die entsprechend angepassten bzw. hergestellten Schuhe zur Verfügung stellen.
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